Die Mitgliedschaft in der GEDOK Brandenburg steht allen Künstlerinnen und Fördernden der Kunst offen, die mit den Zielen der GEDOK Brandenburg und dem GEDOK-Leitbild übereinstimmen.
Künstlerinnen können sich jährlich bis 31.08. bewerben.
Antragsformular für Künstlerinnen
Ein Beitritt von Kunstfördernden ist jederzeit möglich. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie Projekte von Künstlerinnen in ganz Brandenburg und darüber hinaus und sind nah dran an der Entwicklung kreativer Impulse und kulturpolitischer Strategien. Als Kunstfördernde erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Ausstellungen und Veranstaltungen und den Online-Newsletter. In unregelmäßigen Abständen bietet die GEDOK Brandenburg gemeinsame Exkursionen an. Je nachdem, wieviel Zeit Sie mitbringen, freuen wir uns über Ihre Teilnahme an unserem Netzwerk.
Beitrittsfomular für Fördernde
Die Satzung der GEDOK sieht die Bewerbung von Künstlerinnen vor. Um sich zu bewerben, müssen Künstlerinnen folgende Unterlagen einreichen:
einen künstlerischen Werdegang (und in diesem Zusammenhang Fürsorgearbeit, Verbandsmitgliedschaften oder -tätigkeiten, Forschungsgruppen, Netzwerke, Lehrtätigkeiten, künstlerische Bildung, etc.)
soweit vorhanden eine Homepage / Social Media-Adressen
soweit vorhanden Personalkataloge / literarische Veröffentlichungen, Leseproben / Aufnahmen von Konzertauftritten o. ä.
Bildende und Angewandte Kunst: eine Pdf mit max. 10 Abbildungen von Arbeiten aus den letzten drei Jahren (max. 10 MB; optional mit kurzen Erläuterungen). Wenn möglich, erfolgt die Einreichung der Werkabbildungen digital und analog.
Im Bereich Bildende Kunst ist optional das Einreichen eines freien kurzen Motivationschreibens möglich (max. 2000 Zeichen). Mit welchen Fähigkeiten/Kenntnissen möchten Sie sich als Mitglied in die GEDOK Brandenburg einbringen?
Die Bewerbung wird den Fachjuries übergeben. Die Fachjuries werden von der Mitgliederversammlung gewählt und setzen sich aus Künstlerinnen verschiedener Arbeitsgebiete zusammen. Die Fachjuries übermitteln dem Vorstand ihr mehrheitlich gewonnenes Votum. Absagen werden nicht begründet. Wiederbewerbungen sind möglich.
Vorteile der Mitgliedschaft für Künstlerinnen:
Öffentlichkeit für die eigene künstlerische Arbeit
Einbindung in ein regionales, europäisches bis transatlantisches Netzwerk von Künstlerinnen und Nutzung dieser Kontakte
Unterstützung der beruflichen Interessen
Förderung der künstlerischen Tätigkeit durch Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, Aufführungen, interdisziplinäre Kunstprojekte
fachkompetente Begleitung
wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit bei den mit der GEDOK Brandenburg realisierten Projekten
Kontakte zu Kunstfördernden und entsprechenden Einrichtungen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag für Künstlerinnen beträgt 65 Euro. Der Jahresmitgliedsbeitrag für Kunstfördernde beträgt 75 Euro. Für Künstlerinnen wurde arbeitsteilig ein Galeriedienst (1-2 mal pro Jahr) in der Galerie KUNSTFLÜGEL in Rangsdorf beschlossen. Kann dieser nicht geleistet werden, muss eine Ausgleichszahlung von 50 Euro erfolgen.