Künstlerinnen können sich jährlich bis 31.08. bewerben.
Aufnahmeantrag für Künstlerinnen
Beitritt von Kunstfördernden ist jederzeit möglich.
Beitrittsfomular für Fördernde
Die Mitgliedschaft in der GEDOK Brandenburg steht allen Künstlerinnen und Fördernden der Kunst offen.
Die Satzung der GEDOK sieht die Bewerbung von Künstlerinnen vor. Um sich zu bewerben, müssen Künstlerinnen folgende Unterlagen einreichen: die künstlerische Vita, eine Homepage / Social Media-Adresse (soweit vorhanden), eine Mappe mit max. 10 Abbildungen von Arbeiten aus den letzten drei Jahren (keine Originale) und (soweit vorhanden) Personalkataloge / literarische Veröffentlichungen / Aufnahmen von Konzertauftritten o. ä. Die Bewerbung wird einer Fachjury übergeben. Die Fachjury wird von der Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich aus Künstlerinnen verschiedener Arbeitsgebiete zusammen, ggf. Literatur- bzw. Musikwissenschaftlerinnen. Die Fachjury übermittelt dem Vorstand ihr mehrheitlich gewonnenes Votum. Absagen werden nicht begründet.
Vorteile der Mitgliedschaft für Künstlerinnen:
Der Jahresmitgliedsbeitrag für Künstlerinnen beträgt 65 Euro. Der Jahresmitgliedsbeitrag für Kunstfördernde beträgt 75 Euro. Für Künstlerinnen wurde arbeitsteilig ein Galeriedienst (1-2 mal pro Jahr) in der Galerie Kunstflügel in Rangsdorf beschlossen.